
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AK Fahrzeug Dienstleistung GmbH & Co. KG
Deutzer Str. 20, 40229 Düsseldorf
vertreten durch den Geschäftsführer Sonil Daqiq
Stand: Juli 2026
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Angebote, Leistungen und Lieferungen der AK Fahrzeug Dienstleistung GmbH & Co. KG, Deutzer Str. 20, 40229 Düsseldorf, vertreten durch den Geschäftsführer Sonil Daqiq, nachfolgend „Auftragnehmer“ genannt.
1.2 Der Auftragnehmer erbringt insbesondere Dienstleistungen in den Bereichen:
a) Fahrzeugüberführung,
b) Fahrzeugtransport und Fahrzeugverbringung,
c) Lastentaxi, Kleintransporte und Kurierfahrten,
d) Innen- und Außenreinigung von Fahrzeugen,
e) sonstige fahrzeugbezogene Dienstleistungen.
1.3 Diese AGB gelten gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB und Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, soweit nachfolgend keine abweichenden Regelungen getroffen werden.
1.4 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Auftragnehmer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
1.5 Individuelle Vereinbarungen zwischen Auftragnehmer und Auftraggeber haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
2.1 Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
2.2 Ein Vertrag kommt zustande durch:
a) schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung des Auftragnehmers,
b) Unterzeichnung eines Auftragsformulars,
c) ausdrückliche Annahme eines Angebots durch den Auftraggeber,
d) Übergabe des Fahrzeugs, der Ware, der Schlüssel oder der erforderlichen Unterlagen,
e) Beginn der Leistungsausführung durch den Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers.
2.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Auftragserteilung alle für die Durchführung erforderlichen Angaben vollständig und richtig mitzuteilen. Hierzu gehören insbesondere Abholort, Zielort, Fahrzeugdaten, Kennzeichen, Fahrgestellnummer, Ansprechpartner, Telefonnummern, gewünschte Leistungszeit, besondere Hinweise zum Fahrzeug oder Transportgut sowie etwaige Zugangsbeschränkungen.
2.4 Der Auftragnehmer ist berechtigt, Aufträge abzulehnen, wenn deren Durchführung rechtlich, tatsächlich, technisch oder wirtschaftlich unzumutbar ist.
3. Leistungsumfang
3.1 Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die jeweilige Auftragsbestätigung oder individuelle Vereinbarung.
3.2 Der Auftragnehmer schuldet die vereinbarte Dienstleistung mit der Sorgfalt eines ordentlichen Dienstleisters. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.3 Leistungszeiten, Termine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bestätigt wurden.
3.4 Verzögerungen aufgrund von Verkehrslage, Wetter, behördlichen Maßnahmen, technischen Defekten, fehlenden Unterlagen, unzutreffenden Angaben des Auftraggebers, höherer Gewalt oder sonstigen Umständen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers begründen keine Haftung des Auftragnehmers, sofern kein vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vorliegt.
4. Fahrzeugüberführung
4.1 Bei der Fahrzeugüberführung wird das Fahrzeug des Auftraggebers oder eines Dritten von einem vereinbarten Abholort zu einem vereinbarten Zielort verbracht.
4.2 Der Auftraggeber versichert, dass er berechtigt ist, über das Fahrzeug zu verfügen und den Auftragnehmer mit der Überführung zu beauftragen.
4.3 Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Fahrzeug bei Übergabe:
a) verkehrssicher ist,
b) zugelassen oder mit zulässigen Kennzeichen versehen ist, sofern eine Fahrt auf eigener Achse erfolgen soll,
c) haftpflichtversichert ist,
d) über ausreichenden Kraftstoff- oder Ladezustand verfügt,
e) keine sicherheitsrelevanten Mängel aufweist,
f) frei von nicht zugelassenen, gefährlichen oder verbotenen Gegenständen ist.
4.4 Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer alle erforderlichen Fahrzeugpapiere, Schlüssel, Vollmachten, Genehmigungen und sonstigen Unterlagen rechtzeitig zu übergeben.
4.5 Vor Beginn der Überführung kann ein Übergabeprotokoll erstellt werden. Bereits vorhandene Schäden, Kratzer, Dellen, Verschmutzungen, Fehlteile oder technische Auffälligkeiten sind darin festzuhalten, soweit sie bei äußerlicher Sichtprüfung erkennbar sind.
4.6 Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, eine technische Untersuchung des Fahrzeugs durchzuführen. Die Übernahme des Fahrzeugs bedeutet keine Bestätigung der technischen Mangelfreiheit.
4.7 Befinden sich persönliche Gegenstände, Wertgegenstände, Bargeld, Dokumente, elektronische Geräte oder sonstige Gegenstände im Fahrzeug, erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers, sofern keine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über deren Mitnahme getroffen wurde.
4.8 Bei internationalen Fahrzeugüberführungen dürfen größere Gegenstände, Hausrat, Umzugsgut, Gefahrgut oder sonstige transportrechtlich oder zollrechtlich relevante Gegenstände nicht im Fahrzeug mitgeführt werden. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen, Kosten, Bußgeldern, Zöllen, Steuern und Schäden frei, die aus einer unzulässigen Beladung entstehen.
5. Lastentaxi, Kleintransporte und Kurierfahrten
5.1 Beim Lastentaxi und bei Kleintransporten übernimmt der Auftragnehmer die Beförderung von Gegenständen nach Maßgabe des vereinbarten Auftrags.
5.2 Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Transportgut vollständig, richtig und wahrheitsgemäß zu beschreiben.
5.3 Der Auftraggeber hat das Transportgut transportgerecht zu verpacken, zu sichern und zu kennzeichnen, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
5.4 Vom Transport ausgeschlossen sind insbesondere:
a) Gefahrgut,
b) Waffen, Munition und explosive Stoffe,
c) Drogen und verbotene Gegenstände,
d) lebende Tiere,
e) leicht verderbliche Waren ohne besondere Vereinbarung,
f) Bargeld, Schmuck, Edelmetalle, Kunstgegenstände, Wertpapiere und sonstige Wertgegenstände,
g) Umzugsgut, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde,
h) Gegenstände, deren Besitz, Beförderung oder Übergabe gegen gesetzliche Vorschriften verstößt.
5.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Annahme oder Weiterbeförderung von Transportgut zu verweigern, wenn begründete Zweifel an der Zulässigkeit, Sicherheit, Verpackung, Beschaffenheit oder Richtigkeit der Angaben bestehen.
5.6 Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, Kosten, Bußgelder und sonstigen Nachteile, die durch unrichtige Angaben, mangelhafte Verpackung, unzulässiges Transportgut oder fehlende Unterlagen entstehen.
6. Reinigung von Fahrzeugen
6.1 Der Auftragnehmer erbringt Reinigungsleistungen an Fahrzeugen nach Maßgabe des vereinbarten Leistungsumfangs.
6.2 Der Auftraggeber hat das Fahrzeug vor Beginn der Reinigung von persönlichen Gegenständen, Wertgegenständen, losen Teilen und empfindlichen Gegenständen zu befreien.
6.3 Der Auftragnehmer haftet nicht für Verlust oder Beschädigung von Gegenständen, die der Auftraggeber im Fahrzeug zurückgelassen hat, es sei denn, der Schaden wurde durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten des Auftragnehmers verursacht.
6.4 Der Auftragnehmer weist darauf hin, dass bei stark verschmutzten, alten, vorgeschädigten oder empfindlichen Oberflächen keine vollständige Entfernung aller Verschmutzungen garantiert werden kann.
6.5 Für Schäden an bereits vorgeschädigten, porösen, gelösten, schlecht lackierten, nachlackierten, beschädigten oder nicht fachgerecht befestigten Fahrzeugteilen haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
6.6 Beanstandungen offensichtlicher Mängel der Reinigungsleistung sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Rückgabe des Fahrzeugs, mitzuteilen. Bei berechtigten Beanstandungen erhält der Auftragnehmer zunächst Gelegenheit zur Nachbesserung.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Schlüssel, Genehmigungen und Zugangsmöglichkeiten rechtzeitig bereitzustellen.
7.2 Der Auftraggeber versichert, dass alle übergebenen Dokumente echt, vollständig und aktuell sind.
7.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass Ansprechpartner am Abhol- und Zielort erreichbar sind und die Übergabe beziehungsweise Annahme der Leistung ermöglichen.
7.4 Wartezeiten, Leerfahrten, Zusatzfahrten, Standzeiten oder Mehraufwand, die durch unvollständige Angaben, fehlende Unterlagen, fehlende Erreichbarkeit, verspätete Übergabe oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, werden zusätzlich berechnet.
7.5 Der Auftraggeber hat den Auftragnehmer unverzüglich über besondere Risiken zu informieren, insbesondere über technische Defekte, nicht erkennbare Vorschäden, Wegfahrsperren, Alarmanlagen, Tieferlegungen, Sonderumbauten, eingeschränkte Fahrbereitschaft oder behördliche Einschränkungen.
8. Preise, Gebühren und Zahlung
8.1 Es gelten die individuell vereinbarten Preise oder, sofern vorhanden, die jeweils aktuelle Preisliste des Auftragnehmers.
8.2 Alle Preise verstehen sich, sofern nicht anders angegeben, zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
8.3 Zusatzleistungen, Wartezeiten, Leerfahrten, Parkgebühren, Maut, Fährkosten, Kraftstoffkosten, Ladekosten, behördliche Gebühren, Zölle, Verpackungskosten, Zuschläge für Wochenenden, Feiertage, Nachtfahrten oder kurzfristige Aufträge können zusätzlich berechnet werden, soweit sie nicht bereits im vereinbarten Preis enthalten sind.
8.4 Rechnungen sind sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug fällig, sofern keine abweichende Zahlungsfrist vereinbart wurde.
8.5 Der Auftragnehmer ist berechtigt, angemessene Vorschüsse oder Vorauszahlungen zu verlangen.
8.6 Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen und Mahnkosten nach den gesetzlichen Vorschriften zu verlangen.
8.7 Gegen Forderungen des Auftragnehmers kann der Auftraggeber nur mit unbestrittenen, rechtskräftig festgestellten oder entscheidungsreifen Gegenforderungen aufrechnen.
9. Stornierung durch den Auftraggeber
9.1 Der Auftraggeber kann den Auftrag vor Leistungsbeginn stornieren. Die Stornierung muss in Textform erfolgen, zum Beispiel per E-Mail.
9.2 Bei Stornierung eines verbindlich erteilten Auftrags gelten, soweit gesetzlich zulässig, folgende pauschalierte Stornokosten:
a) bis 10 Kalendertage vor dem vereinbarten Termin: kostenfrei,
b) weniger als 10 Kalendertage, aber mindestens 5 Kalendertage vor dem Termin: 20 % des vereinbarten Netto-Auftragspreises,
c) weniger als 5 Kalendertage, aber mindestens 1 Kalendertag vor dem Termin: 50 % des vereinbarten Netto-Auftragspreises,
d) am Tag des vereinbarten Termins oder bei Nichterscheinen, fehlender Übergabemöglichkeit oder fehlenden Unterlagen: 100 % des vereinbarten Netto-Auftragspreises.
9.3 Dem Auftraggeber bleibt ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
9.4 Dem Auftragnehmer bleibt ausdrücklich der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
9.5 Umbuchungen, Terminverschiebungen oder wesentliche Änderungen des Auftrags gelten als Stornierung mit Neuauftrag, sofern sie innerhalb der vorgenannten Fristen erfolgen und der Auftragnehmer die Änderung nicht ausdrücklich kostenfrei bestätigt.
9.6 Gesetzliche Widerrufsrechte von Verbrauchern bleiben unberührt.
10. Rücktritt und Leistungsverweigerung durch den Auftragnehmer
10.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder die Leistung zu verweigern, wenn:
a) der Auftraggeber erforderliche Unterlagen, Schlüssel oder Informationen nicht bereitstellt,
b) das Fahrzeug nicht verkehrssicher ist,
c) das Transportgut unzulässig, gefährlich, falsch deklariert oder unzureichend verpackt ist,
d) die Durchführung gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen würde,
e) der Auftraggeber vereinbarte Vorauszahlungen nicht leistet,
f) höhere Gewalt oder sonstige nicht vorhersehbare Umstände die Leistung unmöglich oder unzumutbar machen.
10.2 Bereits entstandene Kosten, Aufwendungen und Teilleistungen sind vom Auftraggeber zu vergüten, soweit der Rücktritt oder die Leistungsverweigerung vom Auftraggeber zu vertreten ist.
11. Haftung des Auftragnehmers
11.1 Der Auftragnehmer haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer Pflichtverletzung des Auftragnehmers, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
11.2 Der Auftragnehmer haftet ebenfalls unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
11.3 Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet der Auftragnehmer nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf.
11.4 Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
11.5 Für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Nutzungsausfall, Betriebsausfall, Vertragsstrafen, Reise- oder Ersatzbeschaffungskosten haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig.
11.6 Bei Transport-, Speditions- und Frachtleistungen gegenüber Unternehmern gelten ergänzend die gesetzlichen transportrechtlichen Haftungsregelungen sowie, soweit wirksam einbezogen, die ADSp 2017.
11.7 Für Schäden, die durch unrichtige Angaben, mangelhafte Verpackung, unzulässige Gegenstände, fehlende Unterlagen, technische Mängel des Fahrzeugs oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände entstehen, haftet der Auftragnehmer nicht.
12. ADSp 2017, HGB und CMR
12.1 Bei Verkehrsverträgen, Fracht-, Speditions- und Transportleistungen gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen arbeitet der Auftragnehmer ergänzend auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 – ADSp 2017 in ihrer jeweils gültigen Fassung.
12.2 Die ADSp 2017 gelten nur, soweit sie wirksam in den Vertrag einbezogen wurden und keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
12.3 Bei internationalen Straßengütertransporten gilt, soweit anwendbar, das Übereinkommen über den Beförderungsvertrag im internationalen Straßengüterverkehr, CMR, in seiner jeweils geltenden Fassung.
12.4 Bei Widersprüchen zwischen zwingendem Recht, CMR, HGB, individuell vereinbarten Vertragsbedingungen und diesen AGB gilt die gesetzlich vorgesehene Rangfolge. Zwingendes Recht bleibt stets unberührt.
13. Versicherung
13.1 Der Auftragnehmer unterhält die für seine Tätigkeit erforderlichen Versicherungen nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften und des vereinbarten Leistungsumfangs.
13.2 Eine weitergehende Transport-, Kasko-, Inhalts-, Wert- oder Sonderversicherung wird nur abgeschlossen, wenn dies vor Auftragserteilung ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
13.3 Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer vor Auftragserteilung auf besonders wertvolle, empfindliche, ungewöhnliche oder risikobehaftete Güter beziehungsweise Fahrzeuge hinzuweisen.
14. Übergabe, Abnahme und Beanstandungen
14.1 Der Auftraggeber oder eine empfangsberechtigte Person hat das Fahrzeug oder Transportgut bei Übergabe beziehungsweise Rückgabe zu prüfen.
14.2 Offensichtliche Schäden oder Fehlmengen sind bei Übergabe unverzüglich im Übergabeprotokoll oder in anderer geeigneter Weise zu dokumentieren.
14.3 Spätere Beanstandungen sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitzuteilen.
14.4 Unterbleibt eine rechtzeitige Anzeige, gelten die gesetzlichen Vorschriften.
15. Datenschutz
15.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers ausschließlich zur Durchführung des Vertrags, zur Kommunikation, zur Rechnungsstellung, zur Dokumentation und zur Erfüllung gesetzlicher Pflichten.
15.2 Hierzu können insbesondere Name, Anschrift, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, Fahrzeugdaten, Standortdaten, Vertragsdaten und Zahlungsdaten verarbeitet werden.
15.3 Weitere Informationen ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Auftragnehmers.
16. Subunternehmer
16.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Durchführung seiner Leistungen geeignete Mitarbeiter, Fahrer, Dienstleister oder Subunternehmer einzusetzen, sofern keine ausdrückliche abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
16.2 Der Auftragnehmer bleibt gegenüber dem Auftraggeber für die ordnungsgemäße Durchführung der vertraglich geschuldeten Leistung verantwortlich.
17. Zurückbehaltungsrecht
17.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, ihm übergebene Unterlagen, Schlüssel, Fahrzeuge oder Gegenstände nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften zurückzubehalten, bis fällige Forderungen aus dem jeweiligen Auftrag erfüllt sind.
17.2 Gegenüber Verbrauchern gilt dies nur, soweit das Zurückbehaltungsrecht gesetzlich zulässig ist und in angemessenem Verhältnis zur offenen Forderung steht.
18. Verbraucherwiderruf bei Fernabsatzverträgen
18.1 Verbrauchern steht bei außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen und Fernabsatzverträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
18.2 Die Einzelheiten ergeben sich aus der nachfolgenden Widerrufsbelehrung.
Widerrufsbelehrung für Verbraucher
Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
AK Fahrzeug Dienstleistung GmbH & Co. KG
Deutzer Str. 20
40229 Düsseldorf
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Telefon: [Telefonnummer einfügen]
mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per Brief oder E-Mail, über Ihren Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Zahlung eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wertersatz bei bereits begonnener Dienstleistung
Haben Sie ausdrücklich verlangt, dass wir mit der Dienstleistung bereits während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns über die Ausübung des Widerrufsrechts informieren, bereits erbrachten Leistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen entspricht.
Erlöschen des Widerrufsrechts
Das Widerrufsrecht kann bei einem Dienstleistungsvertrag erlöschen, wenn wir die Dienstleistung vollständig erbracht haben und mit der Ausführung der Dienstleistung erst begonnen haben, nachdem Sie dazu ausdrücklich zugestimmt haben und gleichzeitig Ihre Kenntnis davon bestätigt haben, dass Sie Ihr Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch uns verlieren.
Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:
AK Fahrzeug Dienstleistung GmbH & Co. KG
Deutzer Str. 20
40229 Düsseldorf
E-Mail: [E-Mail-Adresse einfügen]
Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am:
Name des Verbrauchers:
Anschrift des Verbrauchers:
Datum:
Unterschrift des Verbrauchers, nur bei Mitteilung auf Papier:
19. Gerichtsstand und anwendbares Recht
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
19.2 Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Sitz des Auftragnehmers.
19.3 Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
20. Schlussbestimmungen
20.1 Änderungen und Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
20.2 Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
20.3 Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
AK Fahrzeug Dienstleistung GmbH & Co. KG, vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin [D- Town-GmbH], diese vertreten durch den Geschäftsführer Sonil Daqiq.
Mail: infǫ@ak-Fahrzeugdienstleistung.de
Deutzer Str. 20, 40229 Düsseldorf
